Eine Weiterführung ihrer Lehre in der privaten Wirtschaft sei nicht mehr realistisch gewesen und es habe eine Anmeldung für berufliche Massnahmen bei der Invalidenversicherung erfolgen müssen. Eine Hospitalisation gegen den Willen der Straf- und Zivilklägerin habe verhindert werden können, Letztere habe sich auch dank der Aussicht, die Lehre in einem geschützten Rahmen durchführen zu können, langsam wieder gefangen. Aktuell warte sie auf den Entscheid der Invalidenversicherung.