12 Im Bericht vom 14.04.2015 attestiert Dr. F.________ der Straf- und Zivilklägerin eine nach wie vor fragile Stabilität (seit August 2014 neue Hauswirtschaftslehrstelle mit Beschäftigungsgrad 100%), eine eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, zwanghaftes Suchtverhalten, im Extremfall suizidale Krisen und eine gestörten Beziehung zum eigenen Körper und zum männlichen Geschlecht. Insbesondere sei sie nicht fähig sich auf wohlwollende, aufrichtig liebevolle Zuwendung einzulassen, stattdessen sei sie vertraut mit anrüchiger/schlüpfriger Zuwendung.