Damals habe sie sich geweigert auszusagen und behauptet, es sei nichts passiert. Deshalb habe sie Angst gehabt, man würde ihr bei einer erneuten Anzeige keinen Glauben mehr schenken. Die Straf- und Zivilklägerin habe dem Berufungsführer aber mit einer Anzeige gedroht, um so Geld von ihm erpressen zu können (pag. 129). Im September 2013 habe die Straf- und Zivilklägerin erneut spontan die Übergriffe thematisiert, wobei sie die Geschichte mit Jimmy Blue Ochsenknecht erwähnt habe (pag. 129 f.) und ihr dann im November davon berichtet, dass sie als Zeugin aussagen müsse, weil ein weiteres Opfer Strafanzeige erstattet habe (pag. 130).