Aussagen der Straf- und Zivilklägerin hiernach). Soweit weiter von Relevanz und nicht bereits nachfolgend unter den Titeln II.8.2 Auswertung des Mobiltelefons Samsung Galaxy SIII, II.8.3 Auswertung des Mobiltelefons Sony Ericsson vom 17.05.2010 und II.8.4 Arztberichte von Dr. F.________ betreffend die Straf- und Zivilklägerin erfolgt, wird auf die einzelnen objektiven Beweismittel direkt im Zusammenhang mit der Würdigung der Aussagen bzw. betreffend die einzelnen Vorwürfe eingegangen.