6 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das erstinstanzliche Urteil wurde durch den Berufungsführer mit Berufungserklärung vom 01.05.2015 nur teilweise angefochten (pag. 705 f.); die angefochtenen Punkte stimmen mit den an der oberinstanzlichen Verhandlung gestellten Anträgen überein (pag. 770 ff.). Über die Ziff. II.1., 2., 4., III., IV. sowie V.3., 4. und 5. des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 01.05.2015 sowie über die Sanktion und die Kostenverlegung ist durch die Kammer neu zu befinden, während die Ziff.