5 zu verurteilen zu: 1. einer Freiheitsstrafe von 4 ¾ Jahren (57 Monaten), unter Anrechnung 67 Tagen Untersuchungshaft. 2. einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen von Fr. 80.00, ausmachend total Fr. 6‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von zwei Jahren. 3. erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar der amtlichen Verteidigung; Löschung DNA-Profil).»