3 «[…] 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 1. Mai 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als: 1.1. der Beschuldigte von der Anschuldigung der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte z.N.v. C.________ (Ziff. 2.3.1 AKS) freigesprochen wurde [Ziff. I. Urteilsdispositiv Vorinstanz UDV] 1.2. der Beschuldigte der sexuellen Handlungen mit Abhängigen schuldig gesprochen wurde, mehrfach begangen, 1.2.1. z.N.v. E.________ [Ziff. 1.3 AKS/Ziff.