761 f.). In der oberinstanzlichen Verhandlung beschloss die Kammer, die Eingabe der Straf- und Zivilklägerin vom 26.01.2016 sowie die Eingabe des Berufungsführers vom 25.01.2016 inkl. Beilagen zu den Akten zu erkennen (pag. 770). 4. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung stellte und begründete Rechtsanwalt B.________ für den Berufungsführer die folgenden Anträge (pag. 770 ff.):