eine mehrseitige handschriftliche Stellungnahme des Berufungsführers (betitelt als «Vorgeschichte/Geschichte») ein und beantragte, diese sei zu den Akten zu erkennen (pag. 744 ff.). Eventualiter ersuchte er um kurze Befragung des Beschuldigten zu den von diesem erwähnten Sachverhalten. Mit Schreiben vom 26.01.2016 reichte Fürsprecherin D.________ für die Straf- und Zivilklägerin einen aktuellen Arztbericht von Dr. F.________ ein und beantragte, dieser sei zu den Akten zu erkennen (pag. 761 f.).