A.________, wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziffer. I. A. in Anwendung der Artikel 19 Abs. 2, 40, 42 Abs. 1, 44, 47, 49 Abs. 1, 51, 187 Ziff. 1, 191 StGB 197 Ziff. 1, 3 und 3bis altStGB 426 Abs. 1, 428 StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. A.________ wird für die Dauer der Probezeit die Weisung erteilt, sich auf eigene Kosten einer ambulanten Psychotherapie zu unterziehen.