Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 13. Mai 2015 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ schuldig erklärt wurde 1. der Schändung, begangen um den 21.01.2012 in Ostermundigen zum Nachteil seines Sohnes D.________, geb. 16.05.2011; 2. der sexuellen Handlungen mit einem Kind, begangen um den 21.01.2012 in Ostermundigen zum Nachteil seines Sohnes D.________, geb. 16.05.2011; 3. der Pornografie, begangen in der Zeit zwischen 2011 und dem 03.07.2013 in Ostermundigen und Thun durch: