13 vom 27. Juni 2014 als Ersatzmassnahme angeordnet (pag. 38 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12./13. Mai 2015 bestätigte der Beschuldigte, dass er bereit sei, den eingeschlagenen Weg der Psychotherapie konsequent weiterzugehen (pag. 589). Er brachte allerdings gewisse Zweifel an der Notwendigkeit der Therapie zum Ausdruck, indem er sagte, er habe das Gefühl, dass er es auch alleine packen würde (pag. 588). Der Besuch einer Psychotherapie während der Dauer der Probezeit dient der Deliktsprävention (vgl. Therapiebericht vom 25. März 2015 auf pag.