Gelinge es dem Beschuldigten, pornografieabstinent zu leben, könne er wie von ihm begangene Delikte verhindern (pag. 569). Der Einbezug seiner Ehefrau zeige, dass er fähig sei, realistische Massnahmen zu ergreifen, um sich gegen erneutes Delinquieren abzusichern (pag. 570). Eine klare Einschätzung des Rückfallrisikos erweist sich somit als schwierig. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich gesamthaft um ein relativ kleines Risiko handelt und sich die Gefahr durch den Therapiebesuch und das soziale Netz des Beschuldigten hinreichend bannen lässt.