589 und 566). Seinen Aussagen anlässlich der Hauptverhandlung sowie dem Therapiebericht vom 25. März 2015 ist zu entnehmen, dass seine Ehefrau eingebunden wurde, um zur Deliktsverhinderung beizutragen. Der Beschuldigte hat ihr alle Akten des Strafverfahrens offengelegt, sie wird in die Therapie einbezogen und hat jederzeit Zugriff auf seine Kommunikationskanäle, insbesondere seinen Computer und sein Handy (pag. 570, 587, 591). Im psychiatrischen Gutachten, das vor dem Therapiebericht verfasst wurde, wurde eine Rückfallgefahr für erneute Straftaten bejaht (pag. 340). Die Gefahr, erneut Straftaten im Sinne verbotener Pornografie zu begehen, sei vorläufig als moderat zu erachten.