10. Asperation sexuelle Handlungen mit einem Kind 10.1 Tatkomponenten Art. 187 StGB will die Gefährdung der sexuellen Entwicklung von Unmündigen verhindern. Der Beschuldigte rügt, die Vorinstanz sei ohne nachvollziehbaren Grund davon ausgegangen, dass die inkriminierte Handlung vom acht Monate alten Knaben sehr wohl wahrgenommen worden sei und entsprechend davon auszugehen sei, dass diese erhebliche und schwerwiegende Beeinträchtigungen seines «inneren Lebens» nach sich gezogen habe. Vielmehr sei zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung vorliegt.