bar. b. Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs Es erscheint besonders verwerflich, dass der Beschuldigte seinen eigenen schutzlosen, acht Monate alten Sohn missbrauchte, um den er sich im Vertrauen der Mutter kümmern sollte. Es scheint letztlich ein spontaner Tatentschluss gewesen zu sein und es gab keine lange, komplexe Planung. Der Beschuldigte musste aber dennoch einige Vorkehrungen treffen. So zog er sich aus, stimulierte seinen Penis und holte die Kamera. Allerdings wendete er keine Gewalt an. c. Fazit Die Kammer stimmt der Vorinstanz zu, dass nach dem objektiven Tatverschulden insgesamt gerade noch ein leichter Fall vorliegt.