9.1 Objektive Tatkomponenten a. Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Art. 191 StGB schützt die sexuelle Freiheit. Indem der Beschuldigte mit seinem Penis in den Beginn des Afters seines wehrlosen acht Monate alten Sohnes, D.________, eindrang, hat er dessen sexuelle Freiheit erheblich beeinträchtigt. Ob das Handeln des Beschuldigten bleibende Auswirkungen auf D.________ haben wird, ist jedoch nicht feststell-