Der ordentliche Strafrahmen für die Einsatzstrafe reicht von einem Tagessatz Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. In einem zweiten Schritt ist die Einsatzstrafe aufgrund der Schuldsprüche wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und Pornografie in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB angemessen zu erhöhen. Es sind vorliegend keine aussergewöhnlichen Umstände ersichtlich, aufgrund welcher der ordentliche Strafrahmen zu verlassen wäre. 9. Einsatzstrafe für Schändung Die Vorinstanz ging von einem Referenzsachverhalt aus, für welchen die Einsatzstrafe 24 Monate betrug. Davon ausgehend gewichtete sie die straferhöhenden und strafmindern-