8. Konkretes Vorgehen und Strafrahmen Der Beschuldigte hat sich der Schändung, der sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der mehrfachen Pornografie schuldig gemacht. Die Schändung und die sexuellen Handlungen mit einem Kind basieren auf demselben Sachverhalt und stehen zudem in einem engen Zusammenhang zur Pornografie, da der Beschuldigte mit ersterem mehr pornografische Bilder erhalten wollte.