Auch die Rückfallgefahr für sexuelle Handlungen mit Kindern sei moderat einzuschätzen. Aufgrund der mangelnden Offenheit des Beschuldigten sei eine zuverlässige Einschätzung der Rückfallgefahr für sexuelle Handlungen mit Kindern jedoch schwierig (pag. 340 f.). Im Ergänzungsschreiben vom 22. Juli 2014 wurde eingeräumt, die Feststellung, das Risiko für zukünftige sexuelle Handlungen mit Kindern sei insgesamt schwer einzuschätzen, stelle für sich genommen einen Widerspruch zum vorher als moderat einzuschätzenden Rückfallrisiko für sexuell motivierte Straftaten dar (pag. 375). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12./13. Mai 2015 präzisierte Dr. med.