7. Psychiatrisches Gutachten und Therapiebericht Vom Beschuldigten wurde ein psychiatrisches Gutachten erstellt, das vom 6. Mai 2014 datiert (pag. 303 ff.). Dazu gehören weiter die psychologisch-diagnostische Zusatzuntersuchung vom 23. April 2014 (pag. 345 ff.) sowie die Ergänzungsschreiben vom 27. Mai 2014 (pag. 357 f.) und vom 22. Juli 2014 (pag. 375 ff.). Der Gutachter Dr. med. C.________ wurde zudem in der Hauptverhandlung vom 12./13. Mai 2015 als sachverständige Person befragt (pag. 598 ff.). Behandelt wurden Fragen zum Vorliegen einer psychischen Störung, zur Schuldfähigkeit, zur Rückfallgefahr und zur Anordnung einer Massnahme.