Bestritten waren vor der Vorinstanz insbesondere die subjektiven Beweggründe für das Handeln des Beschuldigten. Nach der Vorinstanz erfolgten die «Tauschaktivitäten» des Beschuldigten mit illegalem pornografischem Material in der gesamten Tatzeit aus sexueller Motivation (pag. 664). Die inkriminierte Handlung mit seinem Sohn hingegen war nur Mittel zum Zweck (Erhalten von neuem Material über die Tauschplattform) und diente nicht direkt der sexuellen Befriedigung (pag. 665).