_ sei zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. 5. Es sei das amtliche Honorar von Fürsprecher B.________ für das oberinstanzliche Verfahren festzusetzen. 6. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. .________ und .________) sei nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 7. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).