2 Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 13. Januar 2016 Folgendes (pag.749 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. Mai 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als a) A.________ schuldig erklärt worden ist wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit einem Kind und Pornografie; b) A.________ verurteilt worden ist zu den Verfahrenskosten; c) die amtliche Entschädigung von Fürsprecher B.______