2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 20. Mai 2015 durch seinen amtlichen Verteidiger, Fürsprecher B.________, form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 621). In der ebenfalls form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 19. August 2015 erklärte der Beschuldigte die Anfechtung des vorinstanzlichen Urteils in Bezug auf die Bemessung der Strafe und die Anordnung von Massnahmen. Zudem beantragte er die Durchführung der Berufung in einem schriftlichen Verfahren (pag.