Es wurde eine ambulante therapeutische Behandlung – im Sinne der Fortführung der psychotherapeutischen Behandlung – angeordnet und der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der Massnahme aufgeschoben. Im Weiteren wurde der Beschuldigte zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 26‘712.00 verurteilt (pag. 614 ff.).