1. Erstinstanzliches Urteil Das Kollegialgericht Bern-Mittelland sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 13. Mai 2015 der Schändung, der sexuellen Handlungen mit einem Kind und der Pornografie schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme von einem Tag und der vom Zwangsmassnahmengericht angeordneten Ersatzmassnahmen von 20 Tagen auf die Freiheitsstrafe. Es wurde eine ambulante therapeutische Behandlung – im Sinne der Fortführung der psychotherapeutischen Behandlung – angeordnet und der Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten der Massnahme aufgeschoben.