7. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde wird erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). VIII. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland - der Koordinationsstelle Strafregister