Ebenso wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 36 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A. Rechtskraft Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Mai 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als verfügt wurde was folgt: