Die Vorbereitungszeit ist auch unter Berücksichtigung des von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachten Honorars (vgl. nachstehende Ausführungen) um rund drei Stunden zu kürzen. Insgesamt wird Rechtsanwalt D.________ folglich für 12 Stunden Aufwand à CHF 200.00, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer, ausmachend insgesamt CHF 2‘736.00, entschädigt.