Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwalt D.________ ein Honorar von insgesamt CHF 4‘439.70 (15.91 Stunden à CHF 250.00, ausmachend CHF 3‘977.50, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer) geltend. Von den 15.91 Stunden entfallen alleine 12.00 Stunden auf die Vorbereitung der Berufungsverhandlung. Diesen zeitlichen Aufwand erachtet die Kammer unter Berücksichtigung der Komplexität und der sich vor oberer Instanz stellenden Fragen als insgesamt zu hoch. Die Vorbereitungszeit ist auch unter Berücksichtigung des von Rechtsanwalt B.__