Die Entschädigungen der amtlichen Verteidiger wurde nach Gewährung des rechtlichen Gehörs und im Einverständnis der Verteidiger anlässlich der mündlichen Urteilsbegründung auf je 30 Stunden gekürzt (pag. 591, S. 76 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Es ist folglich für das erstinstanzliche Verfahren von einem Aufwand von je 30 Stunden auszugehen. Daraus folgt, dass Rechtsanwalt D.________ eine amtliche Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von insgesamt CHF 6‘660.50 (Aufwendungen von 30 Stunden à CHF 200.00, ausmachend CHF 6‘000.00; CHF 167.15 Auslagen; CHF 493.35 MwSt.) zugesprochen wird. Rechtsanwalt B.__