___ und A.________ erachtet die Kammer als angemessen. In Anwendung des erstinstanzlichen Verteilschlüssels sind den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von je CHF 2‘765.80 je CHF 200.00 für die schriftliche Urteilsbegründung hinzuzurechnen (20% von CHF 1‘000.00 für die schriftliche Urteilsbegründung). Die Beschuldigten haben folglich je CHF 2‘965.80 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu bezahlen.