Zusammenfassend wird der Beschuldigte A.________ zu einer bedingten Geldstrafe von 280 Tagessätzen à CHF 110.00, ausmachend total CHF 30‘800.00, und zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 1‘100.00, mit Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen, verurteilt. Die Probezeit der bedingten Geldstrafe wird auf zwei Jahre festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung 16. Verfahrenskosten