Eine Verbindungsbusse ist auch im Falle von A.________ auszusprechen. Unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung der Täter ist auch diese auf 10 Tagessätze zu beschränken. A.________ wird daher mit einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 1‘100.00 sanktioniert. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 10 Tage festgelegt.