Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist auszuführen, dass A.________ in Slowenien geboren ist. Als er acht Monate alt war, flüchtete er mit seinen Eltern und seinen beiden jüngeren Schwestern in die Schweiz. Er hat die Real- und Primarschule besucht. Das erste Schuljahr besuchte er in O.________ und den Rest der obligatorischen Schulzeit in K.________. Nach der Schulzeit absolvierte er eine Lehre als Sanitärinstallateur. Kurz nach der Lehre hat er schliesslich das Militär gemacht.