Nach Festlegung der objektiven und subjektiven Tatschwere resultiert folglich eine Einsatzstrafe von insgesamt 300 Strafeinheiten. Entsprechend den nachfolgenden Ausführungen hat eine Geldstrafe zu erfolgen (vgl. Ziff. IV.15.6). 15.4. Asperation grobe Verkehrsregelverletzung Für die grobe Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 38 km/h wurde der Beschuldigte mit 26 Strafeinheiten (20 Tagessätze Geldstrafe à CHF 100.00 und Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 600.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen) sanktioniert.