C.________ ist weder vorbestraft, noch läuft gegen ihn ein neues Strafverfahren. Er lebt in geordneten Verhältnissen und hat mittlerweile eine Festanstellung. Der Kammer sind keine Umstände bekannt, die gegen eine günstige Legalprognose sprechen würden. Der Vollzug der Geldstrafe ist folglich aufzuschieben. Die Probezeit wird auf die Minimaldauer von zwei Jahren festgesetzt.