Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). C.________ erzielt ein Nettoeinkommen von CHF 4‘300.00. In Anbetracht der Tatsache, dass er noch zu Hause wohnt und keine speziellen finanziellen Pflichten hat, ist ein Pauschalabzug von 20% gerechtfertigt. Er hat weder Schulden noch Unterhaltsverpflichtungen.