Bezüglich dem Vorleben und der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann Folgendes festgehalten werden: C.________ lebt seit er zwei Jahre alt ist in K.________. Zuvor lebte er in L.________. Er lebt zusammen mit seiner älteren Schwester bei seiner Mutter. Seine Eltern sind seit einigen Jahren geschieden, wobei sein Vater in der Nähe von ihm in K.________ lebt. Die Scheidung sei ruhig verlaufen, aber zu Beginn habe ihn das doch mitgenommen. Seit Oktober 2015 hat