26 in Kauf genommen, dass E.________ Gewalt angedroht werden könnte. Damit haben sie eventualvorsätzlich gehandelt. IV. Strafzumessung 14. Betreffend C.________ 14.1. Allgemeine Ausführungen C.________ ist einzig in Bezug auf den Raub vom 19. Januar 2014 schuldig zu sprechen.