Die spätere gleichmässige Teilung der Beute stellt ein weiteres, starkes Indiz dar (vgl. TRECHSEL/JEAN-RICHARD, in: Trechsel/Pieth (Hrsg.), StGB PK, 2. Aufl. 2013, N. 15 zu Vor Art. 24). Dies gilt umso mehr, als wenn gemeinsam Flucht ergriffen wird und dann von einer allfälligen Beute gemeinsam profitiert wird (Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB130216 vom 17.10.2013 E. 3.1). Den Ausführungen der Verteidigung, wonach zum Zeitpunkt der Aufteilung der Beute keine Mittäterschaft mehr möglich gewesen ist, ist aus diesem Grund nicht zu folgen.