A.________ und C.________ haben sich den Vorsatz zu eigen gemacht, E.________ mittels Androhung von Gewalt dazu zu bewegen, ihnen Geld zu übergeben. Dies gilt umso mehr, als beide – trotz der genannten Vorgeschichte und dem gemeinsamen Entschluss, Geld zu fordern – aus dem Auto ausgestiegen und zu E.________ gelaufen sind, das Gespräch mitverfolgt haben, ohne sich schliesslich deutlich vom Geschehen zu distanzieren.