24 Im vorliegenden Fall haben die beiden Beschuldigten mit F.________ und G.________ zusammen eine Gruppe gebildet. F.________ drohte E.________ damit, dass er einen Schlagstock im Auto habe, so dass E.________ folglich CHF 100.00 übergab. Die Rollen der Beschuldigten A.________ und C.________ waren in diesem Zusammenhang eher passiv. Sie waren jedoch klar ein Teil der Gruppe und zeigten so gegenüber dem schmächtigen E.________ körperliche Präsenz und mengenmässig klare Überlegenheit. Der Tatbeitrag von A.________ und C.___