Im Weiteren gaben F.________ und C.________ selber an, dass E.________ wohl Angst vor ihnen gehabt habe. F.________ meinte auf Frage der Staatsanwaltschaft, ob sie E.________ denn nicht eingeschüchtert hätten, wenn sie zusammen waren und er alleine: «Er hat wohl deswegen schon etwas Angst bekommen» (pag. 73, Z. 364). Insbesondere C.________ stellte mehrfach fest, dass sie E.________ in Angst und Schrecken versetzt hätten. Er gab zu Protokoll, dass E.________ wohl über das Feld weggefahren sei, weil er Angst gehabt habe (pag. 113, Z. 231 ff.). Auf Frage, weshalb E.________ sein Auto im Quartier so parkiert habe, meinte er, dass es sein könne, dass dieser Angst gehabt habe (pag.