142, Z. 64 f.). Er habe Angst davor gehabt, dass die Typen ihn aus dem Fahrzeug reissen und sie „abschlagen“ würden. Er habe in diesem Moment Panik gehabt (pag. 142, Z. 67 ff.). Diese Aussage bestätigte er auch anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme. Er sei ziemlich in Panik gewesen (pag. 152, Z. 258). Er hätte Angst gehabt, dass sie ihn aus dem Auto holen und „verklopfen“ würden. Es sei ihm gar nicht mehr wohl gewesen. Die Anderen im Auto hätten wohl auch so etwas gedacht (pag. 152, Z. 261 f.). Selbst die Beschuldigten sahen ein, dass sie mit der Situation und der Vorgeschichte E.________ und seine Freunde in Angst und Schrecken versetzt hatten.