Dies entspricht der Stelle neben den Garagen. Da ausnahmslos alle Beteiligten von ungefähr der gleichen Position sprechen, muss davon ausgegangen werden, dass sie auch alle etwa am selben Ort gestanden haben. Dies wird auch durch die glaubhafte Aussage von E.________ bestärkt, wonach A.________ und C.________ „nur“ ein bis zwei Meter weiter hinten gewesen seien. Ferner ist noch zu berücksichtigen, dass es Mitternacht war, sich der Vorfall in einer ländlichen