125, Z. 256 f.). A.________ gab an, dass sich das Gespräch mit dem Subarufahrer in etwa auf der halben Strecke zwischen den Autos zugetragen habe (pag. 89, Z. 204 f.). G.________ gab zudem – wie zuvor schon C.________ (pag. 455) – zu Protokoll, dass es ein Grüppchen gegeben habe (pag. 462). Allen Aussagen gemeinsam ist folglich, dass sich das Gespräch in der Nähe des Subarus, in etwa auf halber Strecke zum VW Passat zugetragen haben muss. Wenn man von einer Distanz zwischen den beiden Autos von ungefähr 40 Metern ausgeht, wäre die Mitte folglich bei etwa 20 Metern unterhalb des Subarus. Dies entspricht der Stelle neben den Garagen.