17 A.________ gab bei der polizeilichen Einvernahme zu Protokoll, dass das Wort Schlagstock auf jeden Fall im Zusammenhang mit dem Rasen und Provozieren gefallen sei (pag. 80, Z. 166 f.). Er gibt also deutlich zu erkennen, dass er diesen Teil der Diskussion gehört hat. F.________ habe E.________ gefragt, was er sich erlaube, was dies solle (pag. 78, Z. 70 f.). Schliesslich meinte A.________ auch zu wissen, dass G.________ oder F.________ gesagt hätten, dass andere für solche Provokationen einen kassieren würden (pag. 79, Z. 154 f.).