114, Z. 307 ff.). C.________ widerspricht sich also – und dies innerhalb von wenigen Zeilen innerhalb einer Befragung – wenn es darum geht, ob er nun die Diskussion selber gehört oder F.________ ihm das Gesagte nur erzählt haben will. Bei der Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft meinte C.________ dann wieder, dass er gehört habe, wie jemand gesagt habe «chum stig us mir rede wie richtegi Männer» (pag. 125, Z. 268). Diese Äusserungen erfolgten zwar noch, als E.________ noch im Auto sass - wie jedoch noch aufgezeigt wird, war die Distanz bei diesem Gespräch in etwa gleich gross, wie bei der nachfolgenden Unterhaltung zwischen den Beteiligten.